Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Zeitlich begrenzte Pflege

Manche Pflegebedürftige sind für eine kurze Zeit auf eine stationäre Pflege angewiesen. Oft ist dies im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der Fall oder auch wenn eine Pflegeperson ausfällt. Für diese Fälle bieten wir im St. Vincenz-Altenzentrum 15 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, verteilt auf sechs Wohnbereichen, an. Sollte sich am Ende der Kurzzeitpflege herausstellen, dass die weitere Versorgung in der häuslichen Umgebung nicht mehr gewährleistet ist, kann der Kurzzeitpflegegast gerne bei uns weiter vollstationär gepflegt werden. Ein Zimmerwechsel erfolgt in der Regel nicht, es sei denn auf eigenen Wunsch.

Kurzzeitpflege empfiehlt sich für:
•    Entlastung und Urlaub von der Pflege für Angehörige,
•    Überbrückung von Abwesenheitszeiten der Pflegepersonen,
•    Krankenhausnachsorge um wieder „Fit für zu Haus“ zu werden,
•    Förderung der Teilnahme am täglichen Leben,
•    Abklärung des zukünftigen Bedarfs (Bleibe ich Zuhause oder entscheide ich mich für ...?).

Bei Fragen zur Finanzierung, Dauer und weiteren Bedingungen zur Kurzzeitpflege, aber auch Verhinderungspflege, sprechen Sie uns einfach an.

HINWEIS:
Wir haben nur eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Das bedeutet, dass Kurzzeitpflege, bzw. Verhinderungspflege nur möglich ist, wenn aktuell ein Bewohnerzimmer zur Verfügung steht. Eine Vorplanung für einen längeren Zeitraum ist daher nicht möglich! Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema:
  • Sigrid Pape
    Einrichtungsleitung

    • 05251 151 4112
    • 05251 151 4114
  • Gudrun Rinsche
    Sozialer Dienst und Heimaufnahme

    • 05251 151 4110
    • 05251 151 4151
  • Burkhard Albers
    Sozialer Dienst, Seelsorgebeauftragter