Bewohnerbeirat

Mitwirkung im St. Vincenz-Altenzentrum

In einem großen Haus wie dem unseren, ist es von besonderer Bedeutung, immer wieder aufmerksam und sorgfältig hinzuhören, um mit den Menschen, die bei uns leben, im Kontakt zu sein und um ihre Bedürfnisse zu wissen. Eine ganz besondere Funktion hat in diesem Zusammenhang der Bewohnerbeirat. Dieses Gremium wird in geheimer Wahl alle zwei Jahre gewählt und hat seine Hauptaufgabe laut Heimgesetz in der Vertretung der Interessen der Heimbewohner.

Fragen des täglichen Lebens erörtern

Gerade die Sprecherfunktion des Beirates für die Bewohner des St. Vincenz-Altenzentrums findet im gelebten Alltag ihre besondere Bedeutung. In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen werden für das Zusammenleben bedeutsame Fragen besprochen und zum Beispiel Wünsche und Anregungen zur Struktur des Tagesablaufs, zur Verpflegung, zur Betreuung, zu Freizeitaktivitäten und zur Gestaltung der Wohnräume aufgenommen. Darüber hinaus ist der Heimbeirat bei wichtigen Entscheidungen einzubeziehen, die grundsätzliche unternehmerische Entscheidungen der Heimleitung und des Trägers betreffen. Weil es uns besonders wichtig ist, mit dem Bewohnerbeirat im Gespräch zu sein, wird dieser in seinen Sitzungen durch hauptamtliche Mitarbeiter/Innen begleitet.

Am 20. Juli 2022 haben die Bewohner des St. Vincenz-Altenzentrums zuletzt ihren Bewohnerbeirat gewählt. Die erste Vorsitzende ist Sr. Myriam Storcks. Sie wird durch die 2. Vorsitzende Irmtraud Brinker  vertreten.

Gesetzlich verankerte Mitwirkung

Bereits seit 1975 gilt für Heimbewohner von Gesetzes wegen, dass sie in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, mitwirken können. Diese Mitwirkung wird durch den Bewohnerbeirat garantiert, der in jedem Heim alle zwei Jahre in geheimer Wahl gewählt wird. Die Mitwirkung der Bewohner stellt allerdings keine Mitbestimmung im eigentlichen Sinne dar. Die letzte Entscheidung und damit die volle Verantwortung bleiben beim Heimträger, gerade wenn es um unternehmerische Überlegungen geht. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Einrichtung eines Heimbeirates ein wirkungsvolles Instrument zur Durchsetzung der Interessen von Menschen ist, die in Heimen leben.